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Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

In der neuen Notenbildungsverordnung ist vorgeschrieben, dass von den Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7 neben den Klassenarbeiten in jedem Schuljahr eine verbindliche gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen, kurz GFS genannt, in einem Fach nach Wahl des Schülers erbracht werden muss. Diese können sein:

  • Schriftliche Hausarbeiten (ca. 4 bis 6 Seiten) mit vertiefendem Gespräch
  • Referate / Präsentationen (mit schriftlicher Grundlage wie Thesenpapier, Zusammenfassung etc.) und anschließendem Gespräch
  • Mündliche Prüfungen (10 bis 20 Minuten)
  • Projekte (auch experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften) mit Protokollen und Präsentation
  • Vorführungen in Sport, Musik oder Bildende Kunst jeweils mit theoretischem Teil (einschl. schriftlicher Grundlage und mündlicher Erläuterung)
Rahmenbedingungen

Jeder Schüler ist verpflichtet, spätestens bis zu den Weihnachtsferien seine GFS verbindlich anzumelden. Zu dieser Anmeldung gehört die Verabredung mit dem Fachlehrer über Thema, Art der GFS, Termin usw. Diese verbindliche Verabredung wird auf dem GFS-Nachweisblatt festgehalten und sowohl vom Lehrer wie auch vom Schüler unterschrieben. Diese Festlegung ist hinsichtlich des Themas, der Art der GFS und des Termins verbindlich, ein Rücktritt ist nicht möglich.

Für Fächer, die nur ein Halbjahr lang unterrichtet werden, gelten folgende Anmeldefristen: vor den Herbstferien (für das 1. Halbjahr); vor den Osterferien (für das 2. Halbjahr) Die letzte Entscheidung über die Zulassung eines Themas und den Termin hat der Fachlehrer. Jeder Fachlehrer bietet im Laufe des Schuljahres möglichst frühzeitig  3 bis 5 Themen an. Schülerinnen und Schüler können darüber hinaus eigene Themen vorschlagen. Eine frühzeitige Planung der GFS wird sowohl den Schülern wie auch den Lehrern angeraten.

Die Anzahl der GFS, zu deren Abnahme ein Fachlehrer verpflichtet ist, wird bestimmt durch die Anzahl der Wochenstunden seines Fachs. Für Kernfächer gilt: Grenze bei Wochenstundenzahl plus 3; für die sonstigen Fächer: Wochenstundenzahl plus 1. Nachdem ein Lehrer im laufenden Schuljahr in der jeweiligen Klasse diese Anzahl an GFS verbindlich zugelassen hat, kann er weitere GFS ablehnen.

Das GFS-Nachweisblatt wird vom Schüler aufgehoben und in den nachfolgenden Schuljahren wieder verwendet. Daher ist dieses Blatt wie ein Zeugnis aufzubewahren! Die Klassenlehrer führen darüber hinaus eine Klassenübersichtsliste. Die Klassenlehrer überprüfen direkt nach den Weihnachtsferien, bei welchen Schülerinnen und Schülern die verbindliche Anmeldung der GFS noch fehlt. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum vorgeschriebenen Zeitpunkt keine Anmeldung vorgenommen haben, legt die Schule (Klassenlehrer gemeinsam mit der Schulleitung) das Fach, das Thema und den Termin der GFS fest. Die Klassenlehrer überprüfen anhand der Nachweisblätter vor der Notenkonferenz, ob alle Schülerinnen und Schüler ihre GFS erbracht haben. Die Note wird ebenfalls in das Übersichtsblatt der Klassenlehrer eingetragen.

Nicht erbrachte GFS müssen mit „ungenügend“ bewertet und in die Fachnote eingerechnet werden. Sollte eine Schülerin / ein Schüler das Nachweisblatt verlieren, so können GFS nur anerkannt werden, soweit sie aus den Unterlagen der Lehrer zu rekonstruieren sind. In jedem Schuljahr kann nur eine GFS im Nachweisblatt eingetragen werden. Weitere entsprechende Zusatzleistungen sind möglich, werden aber in der Notengebung nicht wie eine Klassenarbeit, sondern als „sonstige Leistung“ von den Fachlehrern eingerechnet.

Ein Thema kann nicht mehrfach in der gleichen Klasse vergeben werden. Ein Schüler kann nicht das gleiche Thema in zwei GFS in verschiedenen Schuljahren / Fächern behandeln. Gruppenarbeiten sind grundsätzlich möglich; es muss dann aber im mündlichen Teil die Leistung jedes Einzelnen deutlich werden und beurteilbar sein. Daher sind bei schriftlichen Hausarbeiten Gruppenarbeiten nur in besonders begründeten und genehmigten Ausnahmefällen möglich. Die Termine für die GFS sind so zu legen, dass sie in die Notengebung ordnungsgemäß eingehen können. 

Formale Anforderungen an die Leistungsnachweise

Die GFS müssen klare Themenstellungen haben, die in der jeweiligen Arbeit erkennbar herausgearbeitet werden. Die GFS sollen in ihren inhaltlichen Anforderungen denen einer Klassenarbeit entsprechen. Für alle Arbeiten ist ein vollständiger und überprüfbarer Quellennachweis erforderlich. Jeder Schüler muss schriftlich erklären (mit Unterschrift), dass die Arbeit allein und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erstellt wurde. Schriftliche Hausarbeiten sind mit einer mündlichen Überprüfung verbunden. Die GFS sollen eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts darstellen und möglichst Lerngrundlage aller Kursteilnehmer sein. Daher sollen die GFS in der Regel während der normalen Unterrichtszeit erbracht werden.

Bewertung

Bei Gruppenarbeiten müssen immer die Einzelleistungen bewertet werden. Für die Gruppenleistung wird eine Note erstellt und einfach gewichtet; für die Einzelleistung wird ebenfalls eine Note erstellt und doppelt gewichtet. Jede GFS zählt wie eine zusätzliche Klassenarbeit und wird daher bei der Ermittlung der Zeugnisnote wie eine Klassenarbeit gewichtet.

Bewertungsmaßstäbe

Handreichungen für die Bewertungsmaßstäbe, die natürlich fachspezifisch gewichtet werden müssen:

Methodik
Planung und Organisation
Visualisierung
Materialgestaltung
äußere Form
Gesamtdarstellung
altersgemäße wissenschaftl. Arbeitsweise

Inhalt
Erfassung des Themas
Sachliche Richtigkeit
Gliederung und Aufbau
Verständlichkeit der Darstellung
Zielorientierung 

Mündliche Leistung
Sprache 
Präsentationskompetenz
Ablaufgestaltung
Anwendung der Fachsprache
Dialogfähigkeit

Sonstiges
Kreativität
Eigenständigkeit
Überprüfbarkeit der Quellen
Umgang mit Nachfragen und Kritik